Die meisten Mängel treten nach der Bauabnahme innerhalb der erste 2 Jahre auf. Die bisherige Gewährleistungszeit von 5 Jahre nach der Bauabnahme wurde mit der neue VOB/B von 2012 für Bauwerke auf 4 Jahre reduziert. Deshalb ist es sinnvoll vor Ablauf der Verjährung von Mängelansprüche eine Begehung des Objektes durchzuführen. Bei der Begehung festgestellte Mängel, die auf eine vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, sind vom Unternehmen innerhalb der Gewährleistungsfrist zu beseitigen. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist festgestellte Schäden, müssen vom Unternehmen auf dessen Kosten nicht mehr beseitigt werden. Auch wenn Ihnen optisch keine Schäden auffallen sollten. Lassen Sie sich von einem erfahrenen Bausachverständiger beraten. Es könnte Ihnen viele Unannehmlichkeiten ersparen.
Der Ablauf wird wie folgt durchgeführt: